Jugendschutz bei Veranstaltungen und Jugenschutz in Vereinen

Jugendschutz bei Veranstaltungen und Jugendschutz in Vereinen

 

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach stellt hierzu aktuelle Informationen und Unterlagen zur Verfügung:

 

Ferner Hinweis auf Online-Schulung zum Jugendschutz bei Festen unter:  https://www.landkreis-as.de/jugendschutz/

 

 

Quelle LRA Amberg-Sulzbach: 

Aufgabe des Staates ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen und sie fit zu machen für das Leben in einer komplexen Welt.

Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Das Gesetz regelt u. a. den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.

In Zusammenarbeit von Jugendamt, Polizei und Gesundheitsamt finden jedes Jahr Informationsveranstaltungen für Festveranstalter statt, um anhand von Praxisbeispielen über das Jugendschutzgesetz zu informieren und um Möglichkeiten zur Umsetzung der Bestimmungen aufzuzeigen.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständigen Behörden können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

 

Hingewiesen wird insbesondere auf die dort möglichen Materialanforderungen (z.B. Einlass-Bäder etc.)

 

Gemeinde Kümmersbruck

Stand: Juni 2021

 

 

 

 

 

 

  

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