Vorübergehende Gaststättenerlaubnis § 12 GastG

Die Gebühren für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG wird nach der Größe der Personenanzahl - die erwartet wird - berechnet:

 

Personenanzahl

Gebühr

bis 100 Personen

25,00 €

bis 300 Personen

35,00 €

bis 500 Personen

40,00 €

bis 1.000 Personen

55,00 €

bis 1.500 Personen

75,00 €

über 1.500 Personen

100,00 €

 

Dauer der Veranstaltung:

 

Wenn die Veranstaltung mit weniger als 5 Stunden pro Tag veranschlagt ist, beträgt die Gebühr 2/3 der maßgeblichen vollen Gebühr; bei Veranstaltungen mit 5 Stunden und Mehr pro Tag wird die volle Gebühr berechnet.

 

Mindestgebühr:

 

Die Mindestgebühr beträgt lt. Nr. III 7/7 des Kostenverzeichnisses 25,00 €. Ergibt sich bei der Gebührenberechnung aufgrund der 2/3-Regelung unter 1. Eine geringere Gebühr, wird für diese Veranstaltung die Mindestgebühr i. H. von 25,00 € erhoben.

 

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